Förderungsmöglichkeiten Ihrer Mitarbeiter über die Krankenkassen:
Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine und Fitnessstudios können derzeit nicht steuerlich gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber besuchte Kurse in den Studios oder Unternehmen angerechnet werden.
Jedoch: Betriebskrankenkasssen und Krankenkassen übernehmen tw. Gebühren für Kurse, die dann in Ihrem Unternehmen stattfinden.