Seit Anfang 2009 sieht die Bundesregierung erstmals die Betriebliche Gesundheitsförderung als ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel an.
So sind betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung seit dem 01.01.2009 bis zu einem Höchstsatz pro Mitarbeiter von 500,00 Euro von der Steuer befreit.
Bisher wurden z. B. Rückentrainingsprogramme als Aufwendungen im betrieblichen Interesse anerkannt und daher nicht als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer behandelt.
Zusätzlich sind nach § 3 Nr. 34 EStG nun alle Leistungen steuerbefreit, die im Leitfaden „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 und § 20a SGB V“ für die Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung aufgeführt sind.
Insbesondere gilt dies für:
Die Steuerbefreiung dieser Leistungen ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500,00 Euro je Arbeitnehmer beschränkt. Steuerfrei gestellt sind auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden. Die Maßnahmen müssen lediglich dem oben erwähnten Handlungsleitfaden entsprechen.
Damit die Impulse für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil möglichst nachhaltig wirken, kann bei arbeitgeberfinanzierten primärpräventiven und gesundheitsförderlichen Leistungen auf eine zeitliche Befristung von Maßnahmen verzichtet werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung DNBGF
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Förderungsvoraussetzungen:
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Bundesagentur für Arbeit (BA)
www.arbeitsagentur.de
Ihre regionale Agentur für Arbeit:
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Informationen zum Bildungsgutschein:
Link Bildungsgutschein
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kostenlose Hotline: 0800-2623 000
www.bildungspraemie.info/_media/2012-05-24_flyer_bildungspraemie_ko.pdf
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kostenlose Hotline: 0800-2623 000
PDF zur Bildungsprämie
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Info nach Bundesländern Bildungsurlaub
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Bundesagentur für Arbeit (BA)
www.arbeitsagentur.de
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www.meister-bafoeg.info
Darlehensanträge sind einzureichen bei der:
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 03
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: meisterbafoeg@kfw.de
www.kfw.de
Fördervoraussetzungen:
Förderung:
Weitere Infos:
Bewerber mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wenden sich für die Bewerbung an die zuständige Stelle, bei der ihr Ausbildungsvertrag eingetragen ist.
Wer einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt hat, kann sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung bewerben.
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Gemeinnützige Gesellschaft mbH SBB
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
0228 / 6 29 31-0
0228 / 629 31-11
info@sbb-stipendien.de
www.sbb-stipendien.de
Fördervoraussetzungen:
Förderung:
Weitere Infos:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Gemeinnützige Gesellschaft mbH SBB
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
0228 / 6 29 31-0
0228 / 629 31-11
www.sbb-stipendien.de
Fördervoraussetzungen:
Förderung:
Weitere Infos:
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
www.bfd.bundeswehr.de
Fördervoraussetzungen:
Förderung:
Weitere Infos:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
www.arbeitsagentur.de
Fördervoraussetzungen:
Weitere Infos:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Hotline (09 21) 6 05-33 88
Tel. (09 21) 6 05-03
Fax (09 21) 6 05-5 80 80 10
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de
Fördervoraussetzungen:
Steuerlich absetzbar:
Dabei sind nicht nur die Kursgebühren und Arbeitsmittel steuerlich absetzbar, sondern auch viele weitere mit der individuellen Weiterbildung in Zusammenhang stehende Aufwendungen.